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Wirtschaftsmediaton, na klar – und wie geht das?

Definition Mediation

Wenn Sie nicht wissen um was es bei Wirtschaftsmediation eigentlich geht und wie das abläuft, dann sind sie nicht allein. Es passiert immer noch, dass man Mediation mit Meditation verwechselt – hört sich ja auch so ähnlich an, ist aber doch was völlig Unterschiedliches.


Mediation ist eine Form der außergerichtlichen Konfliktbearbeitung. Ziel ist es, in einem Konflikt eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden. Ob in einem Konzern, Betrieb oder Familienunternehmen – zwischen Geschäftspartnern, Gesellschaftern, Mitarbeitern, Teams oder Kunden. Durch ein strukturiertes Gesprächsverfahren schafft Mediation den nötigen Raum, in dem sich die Parteien (wieder) näherkommen, offen miteinander reden und kreative Lösungen schaffen, die von allen Parteien befürwortet werden können.


Der Erfolg der Mediation führte dazu, dass die Europäische Union 2008 eine Richtlinie zur Umsetzung eines Mediationsgesetzes in nationales Recht verabschiedete. In Österreich wurde bereits im Mai 2004, als eines der ersten Länder in der EU, das Zivilrechts-Mediations-Gesetz (aktuelle Fassung vom 3.10.20) geschaffen (Deutschland hat seit Dezember 2011 ein Mediationsgesetz).


Im Mediationsgesetz sind u. a. die Grundsätze der Freiwilligkeit und Verschwiegenheit, sowie die Voraussetzung für eine Mediation aufgenommen.


Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet. Er fördert die Kommunikation der Parteien und gewährleistet, dass die Parteien in angemessener und fairer Weise in die Mediation eingebunden sind. Wenn eine Mediation durchgeführt werden soll, werden zunächst Vorgespräche mit dem Auftraggeber und den einzelnen Beteiligten geführt.


Ablauf der Mediation in 5 Schritten

Anschließend verläuft das Mediationsverfahren grundsätzlich in fünf Phasen:

  1. Auftragsklärung

  2. Zusammenstellen aller relevanten Themen

  3. Interessen und Hintergründe klären

  4. Entwicklung und Bewertung von Lösungsoptionen

  5. Abschlussvereinbarung

In der ersten Phase einer Mediation wird eine Auftragsklärung durchgeführt: Der Ablauf der Mediation wird vorgestellt und Gesprächsregeln festgelegt. Es wird erarbeitet, über welche Punkte Klärungsbedarf besteht und was das Ziel des Verfahrens sein soll.


In der zweiten Phase werden die Themen der Beteiligten gesammelt und besprochen. Dabei kommt es darauf an, sich gegenseitig zuzuhören. Die jeweiligen Positionen der Betroffenen kristallisieren sich heraus, es wird deutlich, wer was mit welcher seiner Handlungen bezweckt.


In Phase Drei wird herausgearbeitet, welche jeweiligen Interessen, Bedürfnisse und Werte den Positionen der Parteien zugrunde liegen. Missverständnisse werden aufgelöst, das gegenseitige Verständnis wächst.


In der vierten Phase entwickeln die Parteien Lösungsoptionen, wie eine Einigung aussehen könnte und wie dabei die verschiedenen Interessen in größtmöglichem Umfang gewahrt werden.


In der letzten Phase werden aus den Ideen präzise Lösungen entwickelt, die durch eine Abschlussvereinbarung besiegelt werden. Kontrollelemente werden vereinbart. Nach einer gemeinsam festgelegten Zeit wird i. d. R. ein Folgegespräch durchgeführt, um festzustellen, ob weitere Vereinbarungen notwendig erscheinen.


Jede Phase hat seine Besonderheiten und es kann durchaus vorkommen das man im Prozess noch mal einen Schritt „zurückspringen“ muss, während man nach vorne keinen Schritt einfach überspringen kann. Die Struktur schafft eine Prozess-Sicherheit und gleichzeitig eine bewusste „Entschleunigung“ von häufig bereits dynamischen Prozessen.


Anwendungsfelder von Wirtschaftsmediation

Mediation wird mittlerweile in sämtlichen Lebensbereichen angewendet. Gerade im Bereich von Wirtschaft und Betrieb ergeben sich viele Einsatzgebiete:

  • Konflikte mit Kunden, Lieferanten, Verbrauchern und zwischen Unternehmen und Öffentlichkeit (z.B. Bauvorhaben, Umweltkonflikte)

  • Konflikte zwischen Mitarbeitern, Teams und Abteilungen

  • Fragen der Haftung und Gewährleistung (z.B. Herstellerhaftung, Baumängelhaftung, Umweltfragen)

  • Konflikte in Familienunternehmen und Fragen der Unternehmernachfolge

  • Gesellschafterkonflikte

  • Tarifkonflikte sowie Aushandeln von Regelungen zwischen Interessenvertretungen und Unternehmensleitung

Besonderheiten und Nutzen der Mediation

Der besondere Erfolg der Mediation lässt sich dabei auf viele Punkte zurückführen:

  • Mediatoren sind sofort, effizient und unbürokratisch einsetzbar

  • Mediatoren führen zu differenzierten, kooperativen und konstruktiven Lösungen, die Bedürfnisse und konkrete Situationen der Konfliktpartner berücksichtigen und einarbeiten.

  • Mediatoren ersparen teure und enttäuschende Gerichtsverfahren, während der Weg zu Gericht auch nach der Mediation grundsätzlich als Option erhalten bleibt (allerdings nicht während der Mediation = Teil der Mediationsvereinbarung)

  • Mediatoren tragen zur Minderung von offenen und verdeckten Kosten bei, die durch ungelöste inner- und zwischenbetriebliche Konflikte entstehen können.


Diese Vorzüge führen dazu, dass nach einer Mediation alle Beteiligten wieder konstruktiv miteinander umgehen können, (Geschäfts-)Beziehungen bleiben erhalten. Bei innerbetrieblichen Konflikten hat dies auch Auswirkungen auf das Betriebsklima und die Produktivität. Ein besonderer Vorteil für Unternehmen ist die Vertraulichkeit. Der Konflikt wird außerhalb des Unternehmens weder bei Kunden noch bei Geschäftspartnern wahrgenommen. So gibt es keine Medienberichte / Gerichtsverfahren, die das Ansehen des Unternehmens beschädigen könnten.

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